Ausgangslage:
Ein Mandant erhielt eine Vorladung wegen eines Betrugsvorwurfs und hatte den Vernehmungstermin bereits zugesagt — ohne zu wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird.
Was wir getan haben:
- Termin abgesagt und von einer Aussage vor Akteneinsicht abgeraten
- Akteneinsicht beantragt und die gesamte Beweislage ausgewertet
- Schriftliche Stellungnahme mit entlastenden Unterlagen eingereicht
Ergebnis für den Mandanten:
- Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt — ohne Anklage





